Meta nutzt deine privaten Inhalte für ihre KI - ohne deine Zustimmung?!

Du kannst dich noch wehren!

Was ist passiert?

Seit dem 27. Mai 2025 verwendet Meta – also Facebook, Instagram und WhatsApp Deine öffentlich sichtbaren Inhalte, um die unternehmenseigene Künstliche Intelligenz „Meta AI“ zu trainieren. Und das ohne Deine ausdrückliche Zustimmung.

Was genau ist betroffen?

Beiträge, Kommentare und Fotos

Bildunterschriften und Reaktionen

Profilinformationen wie Name, Profilbild und Gruppenaktivitäten

Inhalte aus der Interaktion mit KI-Funktionen wie dem Chatbot „Meta AI“

 Meta beruft sich dabei auf ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Doch: Datenschützer:innen und Verbraucherorganisationen sehen das kritisch. Sie fordern eine ausdrückliche Einwilligung und bemängeln die fehlende Transparenz.

Unkompliziert prüfen lassen, ob auch deine Daten betroffen sind

Frist verpasst? Du hast noch Möglichkeiten!

Bis zum 26. Mai 2025 konntest Du der Nutzung Deiner Daten widersprechen. Viele haben diese Frist verpasst – vielleicht auch Du. Aber keine Sorge: Du bist nicht machtlos!

Ein Widerspruch ist weiterhin möglich – grundsätzlich jedoch nur für zukünftige Inhalte.

Wir prüfen, ob Meta Deine Daten auch rückwirkend unzulässig verwendet hat insbesondere, wenn Du nicht ausreichend informiert wurdest

Darüber hinaus prüfen wir auch, ob Dir Ansprüche auf z. B. Schadenersatz zustehen

Wir setzen Deine Rechte durch – einfach & rechtssicher

Als erfahrene Kanzlei für Datenschutzrecht übernehmen wir für Dich:

Wichtig: In den meisten Fällen übernimmt Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir klären das für Dich!

Den nachträglichen Widerspruch​

Die rechtliche Prüfung der Datenverwendung​​

Die Kommunikation mit Meta und Datenschutzbehörden​​

Die Durchsetzung Deiner Ansprüche – auch rückwirkend​​

Jetzt Erstgespräch sichern – wir kümmern uns um den Rest

Häufige Fragen

Meta verwendet öffentlich zugängliche Inhalte wie Beiträge, Kommentare, Fotos und Profilinformationen, um seine KI „Meta AI“ zu trainieren. Das betrifft auch Interaktionen mit KI-Funktionen wie dem Chatbot.

Ja! Ein Widerspruch ist weiterhin möglich – allerdings gilt er grundsätzlich nur für zukünftige Inhalte. Wir prüfen zusätzlich, ob Meta Deine Daten auch rückwirkend
unzulässig verwendet hat.

Meta beruft sich auf ein „berechtigtes Interesse“ gemäß DSGVO. Viele Datenschutzexpert:innen halten das für nicht ausreichend und fordern eine klare
Einwilligung. Wenn Du nicht ausreichend informiert wurdest, könnte die Nutzung rechtswidrig sein.

Mit einem Widerspruch kannst Du verhindern, dass Meta Deine zukünftigen Inhalte für KI Training verwendet. Außerdem kann ein Widerspruch Teil einer rechtlichen Prüfung sein, ob auch die bisherige Nutzung unzulässig war.

In den meisten Fällen übernimmt Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir prüfen das für Dich im Erstgespräch – unverbindlich und kostenlos.

 Du buchst einfach einen Termin über unsere Website. Im Erstgespräch klären wir Deine individuelle Situation und besprechen die nächsten Schritte. Wir übernehmen die Kommunikation mit Meta und den Behörden für Dich.

ch wenn Deine Daten bereits verwendet wurden, kann die Nutzung rechtswidrig sein– z. B. bei fehlender oder unzureichender Information. Wir prüfen, ob Du z. B. Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz geltend machen kannst.

Wolfgang Stenzel - Rechtsanwalt Graz

Deine Ansprechperson

Wolfgang Stenzel – Anwalt aus Graz

Mit einer langjährigen beruflichen Laufbahn in angesehenen Rechtsanwaltskanzleien in Wien und Graz bringt Wolfgang Stenzel umfangreiche Erfahrung in die Rechtsberatung ein.

Seine juristische Ausbildung absolvierte er unter anderem an der Wirtschaftsuniversität Wien. Hier legte er eine solide Grundlage im Rechtswesen mit einem starken Fokus auf wirtschaftliche Aspekte. Diese facettenreiche Ausbildung ermöglicht es ihm, Rechtsfragen aus einer ganzheitlichen Perspektive zu betrachten.

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