Anwalt für FlexCo (FlexKap)
(Flexible Kapitalgesellschaft)

Die neue flexible Kapitalgesellschaft in Österreich: FlexCo bzw. FlexKap

Mit dem neuen FlexKapGG wurde am 1. Januar 2024 die „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexCo oder auch FlexKap) eingeführt. Als Anwalt informiere ich dich über diese innovative Gesellschaftsform und prüfe, ob sie für dein Unternehmen vorteilhaft sein könnte.

Die FlexCo ist offen für alle Gründer:innen und bestehenden Unternehmen. Keine Beschränkungen hinsichtlich Branchen, Lebenszyklen oder Unternehmensgrößen. Im Gegensatz zur kritisierten „gründungsprivilegierten GmbH“ gibt es keine zeitlichen oder anderen Anforderungen. Jede:r kann die FlexCo für jeden Zweck gründen, ohne spätere Umwandlung in eine GmbH – sie kann dauerhaft bestehen bleiben.

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Wir haben die erste FlexCo in Österreich gegründet

Nur 15 Sekunden nach Mitternacht am 01.01.2024 gründeten wir die erste österreichische FlexCo, „Seedback FlexCo“. 

Die Idee, die erste FlexKap Österreichs zu gründen, entstand spontan im Zuge unserer juristischen Begleitung des Startups „Seedback“ von Gabriel Heiml. Durch das Unterzeichnen der Gesellschaftsverträge am 28. Dezember und das Einreichen des Firmenbuchantrags kurz nach Mitternacht zu Silvester haben wir entscheidend dazu beigetragen, ein Signal für die hohe Nachfrage nach FlexCos zu setzen.

Die Flexibilität dieser neuen Gesellschaftsform ermöglicht innovative Unternehmensmöglichkeiten. 

Wir sind stolz darauf, als Grazer Rechtsanwaltskanzlei einen Beitrag zu diesem wichtigen Meilenstein geleistet zu haben. 

Vorteile der neuen Gesellschaftsform FlexCo (bzw. FlexKap)

Stammkapital

✓ Stammkapital: min. EUR 10.000,00 (EUR 5.000,00 sofort in bar)
✓ Mindeststammeinlage: EUR 1,00

Erleichterte schriftliche Abstimmung

✓ Schriftliche Abstimmung ist ohne Zustimmung aller Gesellschafter möglich
✓ Stimmabgabe in Textform (z. B. E-Mail) möglich

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Anteilsübertragung ohne Notariatsakt

✓ Übertragung durch einfache Urkunde zulässig (kein Notariatsakt = geringere Kosten)
✓ Urkunde muss von Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden

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Mitarbeiterbeteiligung

✓ bis zu 25% des Stammkapitals
✓ Anspruch auf Anteil am Bilanzgewinn und Liquidationserlös
✓ Mitverkaufsrecht
✓ kein Stimmrecht in Generalversammlungen
✓ kein Recht zur Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen
✓ kein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
✓ keine Eintragung im Firmenbuch (Gesellschaft führt Liste mit Inhaber:innen)

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Steuerbegünstigung

✓ Besteuerung soll vorerst (z. B. bis zum Verkauf der Unternehmenswert-Anteile) aufgeschoben werden (75 % sollen mit 27,5 % und die übrigen 25 % nach Tarif besteuert werden)

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Neue flexiblere Finanzierungsmöglichkeiten

✓ Genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung
✓ Sonstige Finanzierungsformen (z.B. Genussrecht)

Wir beantworten alle Fragen zur FlexCo (FlexKap)

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Warum eine FlexCo gründen bzw. eine GmbH in eine FlexCo umwandeln?

Die FlexCo steht offen für Gründer:innen sowie bestehende Unternehmen. Die FlexCo kann von Startups, etablierten Scale-Ups, KMUs, Familienunternehmen und größeren Unternehmen genutzt werden. Dies ermöglicht einerseits die Vorteile der erleichterten Formalitäten und andererseits die Anpassung des Unternehmens an individuelle Bedürfnisse.

Beispielsweise können Unternehmen FlexCos als Tochtergesellschaften für neue Projekte gründen. Durch verschiedene Beteiligungsformen wie stimmrechtlose Unternehmenswert-Anteile können nicht nur Mitarbeitende, sondern auch externe Personen ohne Stimmrecht in die Gesellschaft aufgenommen werden.

Die FlexCo bietet auch durch die Optionen des genehmigten und bedingten Kapitals eine flexiblere und schnellere Gestaltung von Kapitalmaßnahmen für die Geschäftsführung. Im Falle von Treuhandkonstruktionen auf der Gesellschafterebene ermöglicht FlexKap uneinheitliche Stimmabgaben, wodurch die Stimmrechte den wirtschaftlichen Eigentümer:innen entsprechend verteilt werden können.

Die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung durch die FlexCo kann insbesondere dazu dienen, Schlüsselpersonen enger an das Unternehmen zu binden.

Eine bestehende GmbH in eine FlexCo umwandeln

Die Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexKap ist unkompliziert durchführbar. Ein Generalversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit, eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung im Firmenbuch sind grundsätzlich erforderlich.

Es sind keine speziellen Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger (wie etwa Umwandlungsbilanz, Sicherstellungsanspruch oder Gründungsprüfung) oder zur Absicherung von Minderheitsgesellschaftern notwendig (z.B. Barabfindungsanspruch für nicht zustimmende Gesellschafter).

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